Transnationale Aufarbeitung der iberoamerikanischen Diktaturen

Das schwere Erbe des 20. Jahrhunderts. Die transnationale Aufarbeitung der iberoamerikanischen Diktaturen.

Organisatoren
Peter Hoeres / Lasse B. Lassen / Holger Kohler (Julius-Maximilians-Universität Würzburg)
Förderer
Bundesministerium für Bildung Forschung (BMBF)
PLZ
97074
Ort
Würzburg
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
05.10.2023 - 06.10.2023
Von
Henning Saßenrath, Insitut für Geschichte, Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Wie gehen demokratische Gesellschaften mit dem historischen Erbe von Diktaturen um? Dieser Frage ging am 5. und 6. Oktober die Tagung des BMBF-Projekts (https://iberian-transitions.org) am Lehrstuhl für Neueste Geschichte der Universität Würzburg anhand der Demokratisierungs- und Aufarbeitungsprozesse in Portugal, Spanien, Argentinien, Brasilien und Chile nach. Anknüpfend an theoretische Grundlegungen der Transitional Justice-Forschung und unter Berücksichtigung historischer Transferprozesse sollte dabei auch aufgezeigt werden, inwieweit sich die Aufarbeitungsprozesse dieser fünf Länder wechselseitig beeinflussten.

In seiner Einführung arbeitete PETER HOERES (Würzburg) den Konflikt zwischen einer Befriedung der postdiktatorischen Gesellschaft, die oftmals nur durch Zugeständnisse an die alten Machteliten und Beschweigen der Vergangenheit zu erreichen sei, mit dem Anspruch der Opfer auf Genugtuung, Wahrheit und Entschädigung heraus. Dabei zeige sich ein „erinnerungspolitisches Paradoxon“: Der Wunsch nach Aufarbeitung werde häufig paradoxerweise umso größer, je länger ein Ereignis zurückliege. Ausgehend von den Ergebnissen des am Lehrstuhl angesiedelten BMZ-Projekts „After Dictatorship“ (De Gruyter 2023), in dem Instrumente der Aufarbeitung autoritärer Systeme im globalen Süden untersucht werden, skizzierte Hoeres einen idealtypischen Prozess der Vergangenheitsaufarbeitung nach einer Diktatur. Demnach erfolgte in einem ersten Schritt ein Austausch der Führung, verbunden mit einer weitgehenden Amnestie für die Opfer der Diktatur sowie für das bisherige Führungspersonal und einem expliziten oder impliziten pacto de silencio. Nach einer Konsolidierung des neuen Systems folge eine erste Aufarbeitung mit Tribunalen, Gerichtsverfahren, Wahrheitskommissionen und Entschädigungen. Nach einem Generationenwechsel komme dann die partielle Aufhebung der Amnestie für die Täter, eine Ausweitung der Entschädigungen und eine Schleifung oder Kontextualisierung der Denkmäler der Diktatur.

Daran anknüpfend konstatierte WALTHER L. BERNECKER (Erlangen-Nürnberg) in seiner Keynote zur post-franquistischen Diktaturaufarbeitung in Spanien, dass eine erinnerungspolitische Befriedung in Spanien nicht gelungen sei. Das Land sei nicht allein in der erst spät erfolgten Aufarbeitung diktatorischer Menschenrechtsverbrechen, stelle aber einen Sonderfall dar, aufgrund der „Leidenschaft, mit der über 80 Jahre zurückliegende Verbrechen“ diskutiert werden. Der auf die Franco-Diktatur folgende Rechtsstaat könne oft die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllen, da ihm Grenzen gesetzt seien: Das Strafrecht sei zwar ein Instrument der Aufarbeitung, die Feststellung individueller Schuld gestalte sich aber aufgrund der Aktenlage, dem Rückwirkungsverbot oder Verjährung als schwierig. Das Ziel liege vor allem in der Wiederherstellung des sozialen Friedens. Weitgehende Amnestien seien dabei nicht immer dienlich, da sie zwar einen scheinbaren Ausgleich schüfen, aber den demokratischen Prozess diskreditieren, wenn sie als ungerecht empfunden werden. Bernecker identifizierte drei Phasen der Erinnerungspolitik in Spanien: Nach der „Konfrontationsphase“ nach dem Bürgerkrieg, in der pro-franquistische Darstellungen überwogen, kam es ab den 1960er-Jahren und insbesondere nach Francos Tod zu einer Phase von Vergessen und Versöhnung. Diese sei von einer zurückhaltenden Äquidistanz gekennzeichnet gewesen („Todos fuimos culpables“). In den 2000er-Jahren wurden erstmals Forderungen nach Wiedergutmachung und Reparationen für die Opfer des Franquismus laut. Meilensteine dieses neuen Zeitgeistes waren die Einsetzung einer Untersuchungskommission 2004 sowie das Ley de Memoria Histórica von 2007.

ULRIKE CAPDEPÓN (Guadalajara) stellte hingegen den „legal download“ aus Lateinamerika heraus, der – so ihre zentrale These – eine Änderung der spanischen Erinnerungspolitik erst möglich machte: So wirkten der von Spanien aus initiierte Prozess gegen Augusto Pinochet (1998) und eine Klage argentinischer Staatsbürger gegen die Menschenrechtsverbrechen des Franquismus (seit 2010) als Katalysator einer verspäteten juristischen Aufarbeitung in Spanien. Während sich der zentrale Konflikt im Spannungsfeld zwischen universeller Gerichtsbarkeit und nationaler Rechtsprechung in Form des spanischen Amnestiegesetzes von 1977 entfaltete, stellte Capdepón auch rechtliche Spezifika wie den Straftatbestand des „erzwungenen Verschwindenlassens“ heraus, der von den Opfern der argentinischen Militärdiktatur auf die verschollenen Gefallenen des Spanischen Bürgerkriegs übertragen wurde. Den vorläufigen Schlusspunkt in den Kämpfen um die Erinnerung bildete laut Capdepón das Ley de Memoria Democrática (2022), das die Amnestieregelungen bis in das Jahr 1983 teilweise zurücknahm. Ein fortlaufendes Politikum stellen außerdem Exhumierungen dar. Der Entfernung Francos (2019) und von José Antonio Primo de Rivera (2023) aus dem „Tal der Gefallenen“ waren Gerichtsprozesse und Kontroversen um den künftigen Verbleib der sterblichen Überreste vorausgegangen.

Transnationale Transfers und Rückkoppelungen standen auch im Zentrum der Vorträge von LASSE B. LASSEN (Würzburg), allerdings hinsichtlich des Einflusses der Bundesrepublik auf die Demokratisierung der iberischen Halbinsel. Lassen, der die These vertrat, dass das Post-Franco-Spanien dem von Anselm Doering-Manteuffel für Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg konstatierten Prozess der „Westernisierung“ nachfolgte, zeichnete die verschiedenen Perioden deutsch-spanischer Beziehungen zwischen 1975 und 1990 nach. In der Phase der Transición (1975–1982) lag das Hauptaugenmerk der deutsch-spanischen Kooperation zum einen auf der Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit: So erkannten Bonn und Madrid im linksextremen beziehungsweise linksnationalistischen Terror von RAF und ETA ein gemeinsames Feindbild. Zum anderen kooptierte die Bundesregierung potenziell anti-westlichen Eliten in der sozialistischen Linken und im spanischen Militär. In der Kohl-González-Ära folgte ab 1982 die Eingliederung Spaniens in die westlichen Bündnisse, befördert durch Bonns Einsatz für Spaniens EWG-Mitgliedschaft und erschwert durch Spaniens späte Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Israel (1986) sowie das Damoklesschwert des spanischen Referendums über den Verbleib in der NATO (1986). Lassen ging außerdem auf das westdeutsche Propagieren einer stillen „spanischen“ Transición bei der Abwicklung der Militärdiktatur in Chile ein.

Darauf Bezug nehmend unterzog ANTONIO MUÑOZ SÁNCHEZ (Lissabon) die Motive der SPD für die Unterstützung des Aufbaus der Demokratie in Portugal und Spanien einer scharfen Prüfung. Bei dem Engagement habe es sich weniger um die bekundete sozialistische Solidarität gehandelt – von der sich die bisherige Historiographie habe blenden lassen –, sondern vielmehr um „Realpolitik“ und die Verfolgung nationaler Interessen. Muñoz Sánchez verwies auf starke Parallelen im Umgang mit den iberischen Diktaturen zur Neuen Ostpolitik, die ebenfalls von Pragmatismus und Flexibilität geprägt gewesen sei. Kontakte zur Opposition hätten in beiden Ländern nur eine marginale Rolle gespielt und seien beispielsweise im Fall von Mário Soares nur klandestin über die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) erfolgt. Die Nelkenrevolution sei schließlich als Gefahr für die Entspannungspolitik wahrgenommen worden: Die Sorge, Portugal könne an Moskau fallen, sei dann der Grund für die massive finanzielle Unterstützung der gemäßigten Sozialisten gegen die Kommunistische Partei durch das Kanzleramt und die FES gewesen.

Transnationale Erinnerungsräume Portugals mit den afrikanischen Ex-Kolonien standen dagegen im Zentrum des Vortrages von HOLGER KOHLER (Würzburg), der die Erinnerung an das salazaristische Konzentrationslager Tarrafal (1974–2023) auf den Kapverden thematisierte. Während dort zwischen 1936 und 1954 zuvörderst portugiesische Diktaturgegner inhaftiert waren, so trafen zwischen 1961 und 1974 afrikanische Unabhängigkeitskämpfer aus Angola, Guinea-Bissau und Kap Verde in Tarrafal ein. Im kollektiven Leiden der verschiedenen Nationen sah Kohler eine Chance für eine gemeinsame Erinnerungskultur des Konzentrationslagers, deren Genese man in drei Phasen unterteilen könne: In der ersten Phase (1974–1996) seien erste Impulse zur Erinnerung an Tarrafal von der portugiesischen Zivilgesellschaft und der Kommunistischen Partei ausgegangen. Mit der Musealisierung des ehemaligen Lagergeländes sei dann die zweite Phase (1996–2009) der Erinnerung angebrochen, die mit dem internationalen Symposium 2009 ihren Höhepunkt erreicht habe. In der dritten Phase (2009–2023) schließlich habe sich der Fokus der Erinnerungsarbeit auf die Kapverden verlagert. Dabei sei der Anspruch einer transnationalen Erinnerung indes nicht aufgegeben worden, wie Kohler anhand der Kooperation zwischen Kap Verde und anderen lusophonen Staaten hinsichtlich der Kandidatur Tarrafals als UNESCO-Weltkulturerbe aufzeigte.

Einen räumlich fokussierten Blick auf die portugiesische Erinnerungskultur am Beispiel Lissabons präsentierte JOE DAVID GREEN (Chemnitz). Leitfaden der diachronen Betrachtung war die Arbeit der bereits 1943 eingesetzten ständigen Toponymie-Kommission der Stadtverwaltung. Generell lassen sich nach Green drei Phasen unterscheiden: Nach der revolutionären Phase (1974–1979) und einer eher konservativen Periode in den 1980er-Jahren dominierten linke Perspektiven bei der Benennung des öffentlichen Raums. Dass dennoch nur sieben Straßen aufgrund von Bezügen zur Salazar-Diktatur umbenannt und kaum Protagonisten der Nelkenrevolution gewürdigt wurden, führte Green auf den Konservatismus der Toponymie-Kommission nach 1974, den weniger ausgeprägten Personenkult um Salazar sowie die bereits während des Estado Novo erfolgte Urbanisierung zurück. Abschließend verdeutlichte Green in seinem Vortrag den Widerspruch, dass trotz einhelliger Ablehnung des Portugiesischen Kolonialkriegs (1961–1974) keine „Entkolonialisierung“ der Straßennamen stattgefunden habe und man sich weiterhin mit Stolz auf die imperiale Vergangenheit berufe.

Aktuelle politische Kontroversen um lateinamerikanische Militärdiktaturen wurden in den Vorträgen von DETLEF NOLTE (Hamburg) und Nina Schneider thematisiert. So ging Nolte anhand der immer wieder aufflammenden Verfassungsdebatte auf das umstrittene Erbe der Pinochet-Diktatur in Chile ein. Die noch aus der Pinochet-Zeit stammende Verfassung von 1980 stelle mit einem Wahlgesetz, das eine grundlegende wirtschaftliche und politische Neuausrichtung des Staates erschwere, einen Versuch des Machterhalts der diktatorischen Eliten dar. Zwar gab es bis heute Dutzende von Verfassungsänderungen, sodass die meisten autoritären Elemente bereits verschwunden sind – die wirtschaftsliberale Grundausrichtung blieb jedoch bestehen. Landesweite Proteste im Jahr 2019 führten im Folgejahr zu einer Abstimmung über eine neue Verfassung, der 80 Prozent zustimmten. Im Jahr 2022 stimmten allerdings 62 Prozent der Chilenen gegen den ausgearbeiteten Verfassungsentwurf. Nolte sprach von einem „Eigentor der Linken“, deren Verfassungsentwurf mehr einem politischen Manifest als einer Verfassung ähnele und in dem „jede kleine Gruppe ihr Herzensanliegen“ verankert sehen wollte. Außerdem äußerte er sich skeptisch über neue Reformimpulse angesichts eines veränderten politischen Klimas in Chile mit einer neuen Tagesordnung.

Eine ähnlich ernüchternde Bilanz präsentierte NINA SCHNEIDER (Duisburg-Essen) mit Hinsicht auf die Nationale Wahrheitskommission (Comissão Nacional da Verdade; CNV; 2012–2014) in Brasilien. Nach der Militärdiktatur (1964–1985) habe es zunächst jahrzehntelang keine Verurteilung der Täter, sondern ein „institutionalisiertes Vergessen“ gegeben. Abhilfe sollte die 2011 auch auf internationalen Druck hin einberufene CNV leisten. Neben der Einrichtung der offiziellen Untersuchungskommission auf nationalstaatlicher Ebene sei Brasilien weltweit das erste Land gewesen, in dem sich ein Netzwerk von etwa hundert lokalen Wahrheits- und Gerechtigkeitskomitees herausgebildet habe. Diese gingen häufig auf zivilgesellschaftliche Akteure zurück und arbeiteten zum Teil in Opposition zur nationalen Kommission. Die konziliante Haltung der damaligen Präsidentin Dilma Rousseff und ihrer brasilianischen Arbeiterpartei (PT) während der CNV habe zwar die militärische Opposition beschwichtigt, aber auch dafür gesorgt, dass zentrale Empfehlungen der Wahrheitskommission wie die strafrechtliche Verfolgung der Täter nicht umgesetzt wurden. Schneider sah damit eine historische Chance vertan, endlich eine ernsthafte Transitional Justice im Umgang mit der brasilianischen Militärdiktatur zu etablieren. Die Gründe für den geringen Stellenwert der Diktaturaufarbeitung in der brasilianischen Gesellschaft führte Schneider auf fehlende Bildungsinitiativen und den ungebrochen großen Einfluss des Militärs zurück.

Die divergierenden Erinnerungen von Nation und regionalen Partikularismen bildeten schließlich den Kern der Genealogie der politischen Gewalt im Baskenland, die LUDGER MEES (Bilbao) präsentierte. Mees dekonstruierte zwei Mythen über die separatistische Terrorgruppe Euskadi Ta Askatasuna (ETA): Weder sei politische Gewalt immer die Konsequenz von Deprivation, noch habe sich die Hoffnung erfüllt, dass der Terrorismus mit der Einführung von Demokratie und regionaler Autonomie enden würde. Mees stellte fest, dass das Angriffsziel der Terroristen nicht die Diktatur, sondern der spanische Staat gewesen sei, sowie dass der Gegenterror zur Perpetuierung des ETA-Terrors beigetragen habe. Die Hochzeit der ETA-Morde, die 845 Todesopfer hinterließen, fiel in die Zeit der Konsolidierung der spanischen Demokratie. Das Ende der ETA – 2011 wurde ein unilateraler Waffenstillstand ausgerufen – beschrieb Mees als „herbeigeführten Selbstmord“: So seien neben dem polizeilich-juristischen Druck das Negativ-Image des Terrors nach „9/11“, der Druck der baskischen Friedensbewegung, das Beispiel des Karfreitagsabkommens in Nordirland sowie die späte Emanzipation des politischen ETA-Flügels vom militärischen Flügel entscheidend gewesen. Schließlich identifizierte Mees zwei aus seiner Sicht fehlgeleitete Erinnerungsstrategien: Zum einen die Sozialisierung der Schuld („Gewalt gab es auf allen Seiten“) – dies verkenne, dass es eine freie Entscheidung der ETA gewesen sei, nach Ende des Franquismus ihren Kampf fortzusetzen. Zum anderen das Vergessen als Friedensgarant, da es im Baskenland keine Gefahr der Rückkehr der Gewalt – wie etwa in Nordirland – gäbe.

So wurden im Rahmen der Fachtagung Konvergenzen der Aufarbeitungsprozesse – das argentinische Beispiel für Spanien, das Einwirken der ehemaligen afrikanischen Kolonien auf Portugal sowie der Einfluss der Bundesrepublik auf der Iberischen Halbinsel – sowie regionale Varianzen der Transitional-Justice-Prozesse in Brasilien und dem Baskenland herausgearbeitet. Hierbei ließ sich eine Ausdifferenzierung der Opfergruppen beobachten. Standen in den ersten Jahren nach dem Ende der rechtsautoritären Regime zunächst oppositionelle Sozialisten und Kommunisten im Vordergrund, so drängten brasilianische Indigene, baskische Nationalisten und afrikanische Freiheitskämpfer darauf, dass auch ihre Geschichte erzählt werde. Zugleich lässt sich für Spanien, Brasilien und Chile konstatieren, dass sich im Umgang mit den vergangenen Diktaturen noch immer kein gesellschaftlicher Konsens gebildet hat und vor allem verfassungsrechtlich starke Kontinuitäten bestehen. Kontrovers debattiert wurde die Bedeutung des (partiellen) Vergessens für die innergesellschaftliche Befriedung. Angesichts der anstehenden 50. Jahrestage des chilenischen Putsches vom 11. September 1973, der portugiesischen Nelkenrevolution vom 25. April 1974 und des Todestages des spanischen Diktators Francisco Franco am 20. November 1975 wird die Debatte um die Aufarbeitung der iberoamerikanischen Diktaturen wohl nicht abebben.

Konferenzübersicht:

Peter Hoeres (Würzburg): Begrüßung und Einführung

Lasse B. Lassen (Würzburg): Spaniens langer Weg nach Westen: Europäisierung und „Transatlantisierung“ Spaniens unter deutscher Vermittlung 1975–1990

Holger Kohler (Würzburg): Das Konzentrationslager Tarrafal. Entstehung eines transnationalen Erinnerungsortes? (1974–2023)

Nina Schneider (Duisburg-Essen): Die Brasilianische Wahrheitskommission (2012–2014). Lokale, nationale und globale Sichtweisen

Ulrike Capdepón (Guadalajara): Die Auseinandersetzung mit den franquistischen Verbrechen in Spanien zwischen lokalen Forderungen und transnationalen Prozessen. Von der Argentinischen Klage zum Gesetz der demokratischen Erinnerung

Walther L. Bernecker (Erlangen-Nürnberg): Historisches Bewußtsein und Geschichtsaufarbeitung. Spaniens umkämpfte Erinnerungskulturen

Detlef Nolte (Hamburg): Das Erbe der Pinochet-Diktatur. Die Verfassung von 1980

Joe David Green (Chemnitz): Zwischen Revolution und Diskretion – der Umgang mit dem erinnerungspolitischen Erbe des Estado Novo im urbanen Raum Lissabons nach 1974

Ludger Mees (Bilbao): Das letzte Relikt des Franquismus? Eine Genealogie der politischen Gewalt im Baskenland zwischen Diktatur und Demokratie (1959–2023)

Antonio Muñoz Sánchez (Lissabon): Als Realpolitik und internationale Solidarität eins wurden. Die SPD und der Aufbau der Demokratie in Portugal und Spanien